Kosten
Kostenübernahme durch Versicherungen
Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten in der Regel. Bei bestimmten Indikationen ist die Therapie für Beamte im öffentlichen Dienst beihilfefähig. Die gesetzlichen Krankenkassen entscheiden in Einzelfällen. Gerne erörtern wir die Kostenfrage mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 089 548231-0.
Eine Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt gegebenenfalls nach der Empfehlung durch den Durchgangsarzt oder den Hausarzt direkt an das Druckkammerzentrum.
Kostenübernahme bei Tauchunfall:
Die Kosten bei Tauchunfällen werden in der Regel durch die gängigen Tauchunfallversicherungen, wie z.B. DAN oder aqua med, VDST erstattet.
Polizeibeamte:
Kostenübernahme bei der freien Heilfürsorge ist nach Rücksprache mit der Abt. V - Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv.
Arbeitsunfall:
Wird die HBO-Therapie bei der Behandlung von Arbeitsunfallfolgen notwendig, trägt meist die Berufsgenossenschaft die Kosten. Auch hier ist eine vorherige Klärung der Kostenübernahme (durch die BG) sinnvoll. Vor Beginn der Therapie können Sie mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären. Falls erforderlich, erstellen wir einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung.