Diabetisches Fußsyndrom: HBO-Therapie zukünftig auch ambulant

Diabetisches Fußsyndrom: HBO-Therapie zukünftig auch ambulant

Patientinnen und Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom können künftig auch ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.09.2017 beschlossen. Die HBO-Therapie darf nun als Behandlungsmethode auch in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden, wenn bereits Standardtherapien durchgeführt wurden und diese erfolglos geblieben sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Läsion Gelenkkapsel oder Sehnen einschließt („Wagner-Stadium II“).

HBO-Therapie bei drohender Amputation

„In Studien wurden Anhaltspunkte gefunden, wonach sich Wunden, die unter der Standardtherapie nicht zu heilen beginnen, bei einer zusätzlichen HBO besser schließen“, erläuterte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA. Diabetisches Fußsyndrom ist durch eine schlecht heilende Wunde am Fuß gekennzeichnet. Circa drei Prozent der Diabetiker in Deutschland leiden an dieser Folgeerkrankung, die mit Durchblutungsstörungen und Nervenschädigungen einher ­geht. Zur Einteilung des Schweregrades wird in der Regel die Wagner-Armstrong-Klassifikation herangezogen. Im Wagner-Stadium II sind die Wunden bis zur Ebene von Sehnen und Gelenkkapseln vorgedrungen. Ab dem Wagner-Stadium III liegt eine Wundtiefe bis zur Ebene der Knochen vor. Oft droht dann im Vorfußbereich oder in Höhe des Unterschenkels eine Amputation. Mit der HBO steht Diabetikern eine Therapie-Option zur Verfügung, die eine Amputation begrenzen oder gar vermeiden kann.

Vergütung für ambulante HBO-Therapie wird noch geregelt

Der Beschluss des G-BA wird jetzt zunächst vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die HBO bei diabetischem Fußsyndrom kann als ambulante vertragsärztliche Leistung erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Doch durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.05.2013. haben bereits jetzt gesetzlich versicherte Patienten, die unter diabetischem Fußsyndrom ab Stadium Wagner III leiden, einen Anspruch auf Kostenübernahme einer ambulant durch geführten HBO-Behandlung gegenüber ihrer Krankenkasse. 

Quellen:

Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA)