Kosten der HBO Therapie

Wer übernimmt die Kosten für Ihre ambulante HBO-Behandlung?

Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten in der Regel.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist nur die Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms ab Stadium II zurzeit eine kassenärztliche Vertragsleistung.

Das bedeutet, dass die Krankenkassen bei anderen Indikationen nur in Einzelfällen und bei individueller Prüfung die Kosten der HBO-Therapie übernehmen können.

Am 21.09.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom schon ab Wagner II künftig auch ambulant mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden können. Der Beschluss trat im Januar 2018 in Kraft. Bereits 2013 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Therapie bei Diabetischem Fußsyndrom bei Wunden im Stadium der Wagner-Klassifikation III und IV auch von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden muss.

Bei bestimmten Indikationen ist die hyperbare Sauerstofftherapie für Beamte im öffentlichen Dienst beihilfefähig. Die Beihilfeleistungen betreffen u.a. ein Tinnitusleiden, das mit Perceptionsstörungen des Innenohres verbunden ist, eine chronische Knocheninfektion sowie die „Periphere Ischämie“, der ein Knochenmarködem-Syndrom, ein Morbus Ahlbäck, eine aseptische Knochennekrose oder auch Bestrahlungsspätfolgen zugeordnet werden können.

Wir rechnen nicht direkt mit dem Kostenträger ab. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils an die Patienten. Falls erforderlich, erstellen wir einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung. Gerne erörtern wir die Kostenfrage mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an unter 089 548231-0 oder nehmen Sie über unser Online-Formular Kontakt zu uns auf.

Ratenzahlung für Selbstzahler möglich

Sollte die Übernahme der Behandlungskosten für die HBO-Therapie durch Ihre Versicherung(en) oder die Beilhilfe abgelehnt werden, besteht für Selbstzahler bei uns die Möglichkeit, die Behandlungskosten über Ratenzahlung zu erstatten. Sprechen Sie dazu Ihren behandelnden HBO-Arzt in unserem Druckkammerzentrum an.

HBO-Therapie bei Arbeitsunfall

Wird die HBO-Therapie bei der Behandlung von Arbeitsunfallfolgen – wie etwa einem Knalltrauma bei Polizisten oder Forstbeamten – notwendig, trägt ggf. die Berufsgenossenschaft die Kosten. Eine Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft  bei einem Arbeitsunfall (z.B. Lärmtrauma, Tinnitus) erfolgt ggf. nach der Empfehlung durch den Durchgangsarzt oder den Hausarzt direkt an das Druckkammerzentrum. Auch hier ist eine vorherige Klärung der Kostenübernahme (durch die BG bzw. Ihre Versicherung) vor Beginn der hyperbaren Sauerstofftherapie sinnvoll.  Falls erforderlich, erstellen wir auch hierzu einen Kostenvoranschlag.

Polizeibeamte

Die Kostenübernahme für die hyperbare Sauerstofftherapie bei der freien Heilfürsorge ist nach Rücksprache mit der Abt. V – Ärztliche Betreuung / Entscheidung durch diese Abteilung in der Regel positiv.

Kostenübernahme der HBO-Behandlung bei Tauchunfall

Zur Zeit übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der HBO-Therapie bei einem Tauchunfall nicht vollständig. Die Kosten der hyperbaren Sauerstofftherapie bei Tauchunfällen werden in der Regel durch die gängigen Tauchunfall-Versicherungen, wie z.B. DAN oder aqua medVDST erstattet. Achten Sie daher auf eine gültige Tauchtauglichkeit sowie eine Tauch-Zusatzversicherung.

Was ist HBO, hyperbare Sauerstofftherapie?
Ihre HBO-Behandlung in der Therapie-Druckkammer in München